Rechtliche Aspekte im Heim
Grundsätzliches
Das rechtliche Verhältnis zwischen den Heim-Bewohnenden und dem Heim ist in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen oder direkt im Heim- oder Pflegevertrag zu regeln. Der Vertrag bildet, zusammen mit dem unterschriebenen Anmeldeformular, die rechtliche Grundlage im Pensionsverhältnis zwischen dem Heim und dem Kunden. Es lohnt sich, diese Unterlagen vor Unterzeichnung in Ruhe zu Hause zu studieren.
Es ist selbstredend, dass sich mit dem Heimeintritt an den Bürger- und Persönlichkeitsrechten und Pflichten nichts ändert. Einschränkungen in der Autonomie der Patienten, wie Fixierungen, Zwangsernährung oder Zwangsbehandlungen durch die Pflege, sind ohne Einwilligung des Betroffenen oder dessen Rechtsvertreter nicht gestattet. Diese Beispiele sind nicht der Alltag im Heim, doch sie kommen vor und sollen Bestandteil der Auseinandersetzung mit der Heimauswahl sein.
Ebenso sollte die Verweigerung des Vollzugs eines begleiteten Suizids im Heim klar in den vertraglichen Bestimmungen geregelt sein. Dennoch ist ein solcher Ausschluss juristisch sehr problematisch. Es ist eine Einschränkung, in den Persönlichkeitsrechten in der existentiellsten Frage der Selbstbestimmung. Im Extremfall zwingt man Menschen, die nicht mehr weiterleben wollen, auf eine andere Art aus dem Leben zu scheiden.
Dammbruch
Die terzStiftung befürwortet, dass Heimbetriebe den begleiteten Suizid im gesetzlichen Rahmen und für genau geregelte Fälle zulassen. Sie hat jedoch gegenüber der Entwicklung des begleiteten Suizids eine äusserst skeptische Haltung. Die ursprünglichen festen Kriterien werden sukzessive gelockert, was wir für sehr problematisch halten. Der Dammbruch könnte dann eintreten, wenn beispielsweise nicht mehr zwei unabhängige Ärzte die Krankheit zum Tode diagnostizieren, wenn psychisch Kranke zugelassen werden, die beispielsweise an einer Depression leiden oder die Urteilsfähigkeit der Suizidwilligen nicht mehr begründet wird. Geprüft werden muss auch, ob von Dritten Druck auf Suizidwillige ausgeübt wird. Das betrifft den begleiteten Suizid im Heim ebenso wie ausserhalb des Heims. Hier finden Sie Argumente, die für uns immer noch stichhaltig sind.
Es gibt keine einheitlichen Verträge. Jeder Betrieb hat diese individuell zusammengestellt und ausformuliert. Daher sind Vergleiche oft schwierig. Sie sollten aber die wesentlichsten Bestimmungen enthalten, die sein könnten:
Was sollte für Sie inhaltlich im Heimvertrag geregelt sein?
- Kurze Einleitung mit Begriffsbestimmungen
- Selbstbestimmungsrecht
- Datenschutz
- Dienstleistungsübersicht mit Leistungen, die inklusiv sind.
- für die Residenz oder das Altersheim
- Stationäre Pflege
- Dienstleistungen, die gegen Zusatzverrechnung erbracht werden. Dazu die aktuelle Preisliste.
- allfälliger Kostenvorschuss
- Rechnungsstellung
- Vergütungen bei Abwesenheiten
- Kündigung
- Regelung im Todesfall
- Begleiteter Suizid
- Rückgabe der Wohnung, des Zimmers
- Sorgfaltspflicht des Bewohnenden
- Halten von Haustieren
- Möblierung und Wandschmuck
- Brandverhütung / Rauchen
- Arztwahl
- Seelsorge
- Persönliche Bestimmungen – Patientenverfügung, Vorsorgevertrag, andere persönliche Regelungen
- Versicherungen des Privateigentums
- Post / Geld
- Besuche
- Beschwerdehierarchie
- Vertragsänderungen
- Gerichtsstand